AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der ELS-Elektronik GmbH (ELS) und ihren Kunden, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Anders lautende oder ergänzende Abmachungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von ELS ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. 1.2. Der Kunde anerkennt mit der Annahme der Offerte, Erteilung des Auftrages bzw. mit dem Abschluss eines Vertrages die Verbindlichkeit der AGB. 1.3. Die AGB sind auf www.els-elektronik.ch einsehbar und werden auf Kundenwunsch Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen beigelegt. 1.4. Die AGB werden in der Deutschen, Englischen und Französischen Sprache ausgefertigt. Bei Widersprüchen zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend.

2. Angebote und Offerten

2.1. Alle Angebote und Offerten erfolgen schriftlich und enthalten eine Gültigkeitsdauer während dieser ELS an die Offerte gebunden ist.

2.2. Publikationen, Inserate und Rundschreiben sind unverbindlich, insbesondere wenn keine Gültigkeitsdauer oder ein Vermerk wie „unverbindlich“ oder „Richtpreise“ aufgeführt ist.

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:

- Der Kunde erteilt ELS einen schriftlichen Auftrag aufgrund einer erstellten Offerte innerhalb der entsprechenden Gültigkeitsfrist.

- Der Kunde erteilt ELS einen Auftrag mit Abweichungen zur Offerte oder ausserhalb der Verbindlichkeitsdauer. Bei marginalen Abweichungen akzeptiert ELS den Auftrag anstandslos. Bei wesentlichen Abweichungen kommt ein Vertrag nur zu Stande, wenn ELS den Auftrag schriftlich bestätigt.

- Der Kunde sendet Geräte zur Leistungserbringung an ELS im Rahmen eines bestehenden Globalvertrages oder einer Dienstleistungsvereinbarung. Hierbei gelten die Rahmenbedingungen des entsprechenden Vertrages oder der Vereinbarung.

- Der Kunde sendet ohne vorgängige Absprache Geräte zur Leistungserbringung an ELS. Sofern der Leistungsumfang nach Ansicht von ELS eindeutig ist, wird dieser gemäss den Standardverfahren mit entsprechenden Preisen ausgeführt. Falls der Auftrag unklar ist, nimmt ELS mit dem Kunden Kontakt auf und klärt den Leistungsumfang ab. Anschliessend wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugestellt. Falls diese nicht umgehend bestritten wird, gilt der Auftrag als erteilt.

3.2. Der Kunde kann für jede Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung verlangen.

4. Termine

4.1. ELS bemüht sich, alle Leistungen so schnell wie möglich oder gemäss Terminvereinbarung (Fixtermin) zu erbringen.

4.2. Wenn die Termine nicht ausdrücklich durch ELS bestätigt oder als verbindlich erklärt werden, gelten diese als Richtwerte, zu deren Einhaltung ELS nicht verpflichtet ist.

4.3. Können bestätigte Termine (Fixtermine) aufgrund von Umständen, die nicht durch ELS zu vertreten sind (z.B. Höhere Gewalt, verspätete Handlungen des Kunden) nicht eingehalten werden, ist ELS zur Erfüllung eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

4.4. Werden im Rahmen der Leistungserbringung nicht vorgesehene Leistungen oder Zusatzleistungen nötig oder muss ein Mehraufwand erbracht werden (wie z.B. Reparaturen, Bestellung von Ersatzteilen) hat ELS das Recht, einen neuen Termin zur Leistungserbringung festzulegen.

4.5. Kann der Kunde einen Termin für eine Kalibration bei sich vor Ort nicht wahrnehmen, ist er berechtigt, den Termin abzusagen. Die Absage muss jedoch spätestens 7 Tage (bei Dienstleistungen innerhalb der Schweiz), resp. 14 Tage (bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen) vor dem vereinbarten Termin der ELS zugehen. Bei einer verspäteten Absage ist eine Entschädigung von 15% des Preises, mindestens jedoch CHF/Euro 300.00, geschuldet. Nicht stornierbare Leistungen/Gebühren sind zusätzlich zu entschädigen.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde stellt ELS kostenlos und termingerecht alle für die Leistungserbringung erforderlichen Geräte, Zubehör, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht des Kunden erstreckt sich auch auf Informationen, die beim Lieferanten zu verlangen sind und auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Ausführung des Auftrages durch ELS bekannt werden.

5.2. Der Kunde vermerkt im Auftrag oder auf dem Lieferschein allfällige bereits bestehende Mängel oder Unstimmigkeiten des Objekts.

5.3. Es ist Aufgabe des Kunden, vor der Abgabe der Geräte die darauf gespeicherten Daten zu sichern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die auf dem Gerät gespeicherten Daten während der Dienstleistungserbringung gelöscht oder verloren gehen können.

5.4. Nach erfolgter Leistungserbringung durch die ELS ist der Kunde verpflichtet, die Geräte nach Empfang unverzüglich zu prüfen. Mängel, die bei der Kontrolle ersichtlich sind, müssen ELS innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich zu melden.

5.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es allein ihm obliegt, die Einstellungen des Geräts vor dessen Einsatz zu prüfen, da diese während der Leistungserbringung durch die ELS verändert werden können.

5.6. Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von ELS keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

6. Preise, Zahlungsbedingungen

6.1. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), zahlbar innert 30 Tagen, sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Mehrwertsteuer, sowie Kosten für Verpackung und Versand werden zusätzlich erhoben und sind in der Rechnung entsprechend ausgewiesen.

6.2. Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht, so wird für verspätete Zahlung ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% berechnet. ELS ist in diesem Fall berechtigt, seine Leistungen bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen und den Zugriff auf die Informationssysteme zu sperren.

6.3. Vorauszahlungen oder andere Zahlungsmodalitäten können schriftlich vereinbart werden.

6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen noch nicht erteilter Gutschriften oder nicht ausdrücklich angeordneter Gegenforderungen fällige Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen. 6.5. Allfällige Zahlungskosten im Zusammenhang mit Zahlungen von Kunden aus dem Ausland sind von diesem zu tragen.

7. Haftungsbestimmungen

7.1. ELS gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung des übertragenen Geschäfts gemäss den allgemein anerkannten Grundsätzen des Fachgebiets.

7.2. ELS haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung von Daten in oder am Prüfgut, welche vor oder während der Leistungserbringung eintreten.

7.3. Für sämtliche direkten und indirekten Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit ELS und dessen Erfüllung entstehen, ist die Haftung für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Dieser Ausschluss umfasst auch die Haftung für Hilfspersonen.

7.4. ELS übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Geräte im Zusammenhang mit nicht zur Leistungserbringung mitgelieferten Teilen. Ebenso wird die Verantwortung für Verzögerungen oder nicht erfüllten Kundenpflichten aus nachträglichen Änderungen des Auftrages abgelehnt.

7.5. Kann ELS trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignisse von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhersehbare behördliche Restriktionen, Virenbefall von IT-Systemen usw. - auch wenn diese bei einem Substituten eintreten - ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben, sofern diese nach wie vor möglich ist. ELS haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben bzw. Nichterfüllung der Vertragserfüllung entstehen.

8. Transport

8.1. Wird im Rahmen der Leistungserfüllung eine Rücksendung der Geräte an den Kunden nötig, verpackt ELS die Geräte so, dass sie bestmöglich vor Schäden geschützt sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass trotzdem Transportschäden auftreten können. Transportschäden sind innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Transportdienstleister und ELS zu melden. Die Verpackung ist aufzubewahren.

8.2. Die Haftung für Transportschäden richtet sich nach den Geschäftsbedingungen des Dienstleisters. ELS haftet nicht für allfällige Transportschäden, es sei denn, diese wären allein auf mangelhafte Verpackung durch ELS zurückzuführen.

8.3. Bei Kunden aus der Schweiz: Ohne anderslautende Vereinbarung organisiert bei Aufträgen innerhalb der Schweiz die ELS den Transport der Geräte zurück zum Kunden. Die Transport- und Verpackungskosten zzgl. Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu tragen und werden diesem verrechnet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann dieser den Transport selbständig organisieren.

8.4. Kunden aus dem Ausland: Ohne schriftliche anderslautende Vereinbarung ist bei grenzüberschreitenden Aufträgen der Transport der Geräte (hin und zurück) allein Sache des Kunden. Allfällige aufgrund des grenzüberschreitenden Transports anfallende Zoll-, Administrativ- und weitere Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden diesem weiterverrechnet.

9. Kundendaten

9.1. Beim Umgang mit Daten hält sich ELS an die jeweils geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Schweizerische Datenschutzgesetz oder die Europäische DSGVO.

9.2. ELS erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für das Erbringen der Leistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, die Sicherheit sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde gibt hiermit sein Einverständnis, dass die vorgenannten Daten zum vorgenannten Zweck erhoben, gespeichert und bearbeitet werden dürfen.

9.3. Der Kunde willigt ein, dass ELS im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen kann und dass diese Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistung und für massgeschneiderte Angebote verwendet werden können.

9.4. ELS kann zur Leistungserbringung Partner oder Dritte beiziehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass ELS, deren Partner oder von ihr beauftragte Dritte bei der Leistungserbringung Zugang zu Daten über den Kunden erhalten können. ELS sorgt dafür, dass die Daten vertraulich behandelt werden.

10. Geistiges Eigentum

10.1. Mit dem Erbringen der Leistung werden keine Urheber- oder andere gewerbliche Schutzrechte von ELS übertragen. Die Methoden und Verfahren sind Eigentum von ELS und dürfen vom Kunden nicht weiterverwendet werden, falls dies nicht anders vertraglich und schriftlich vereinbart worden ist.

11. Vertraulichkeit und Schweigepflicht

11.1. ELS und der Kunde vereinbaren Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten vertraulich zu behandeln und Stillschweigen zu bewahren, sofern diese nicht allgemein zugänglich sind. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

11.2. Im Zusammenhang mit dem Auftrag wird ELS dem Kunden gegebenenfalls Zertifikate, Reports, Expertisen, Pflichtenhefte und ähnlichen Dokumenten zugänglich machen. Diese Dokumente sind ausschliesslich für den Kunden bestimmt und dürfen weder insgesamt noch teilweise ohne vorherige Zustimmung von ELS anderweitig genützt und auch nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden.

11.3. Der Zugriff des Kunden auf Datenbanken oder Applikationen, via Internet oder Direktzugriff, sind ausschliesslich für diesen selbst bestimmt. Der Zugriff und die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, ebenso darf der Zugang zu den Daten nicht ohne schriftliches Einverständnis von ELS an Dritte delegiert oder weitergegeben werden.

12. Inkrafttreten und Kündigung des Vertrags

12.1. Der Vertrag tritt mit der Erteilung des Auftrages gemäss Ziffer 3. in Kraft und läuft bis zur Auftragserledigung oder zum Endtermin, welcher in einer Vereinbarung, Auftragserteilung oder einem Vertrag festgehalten wurde.

12.2. Wurde zwischen dem Kunden und ELS ein Globalvertrag oder eine Dienstleistungsvereinbarung geschlossen, können diese von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Monats, schriftlich gekündigt werden.

12.3. Tritt der Kunde vor Fertigstellung der Dienstleistung vom Vertrag zurück, so schuldet er ELS den vollen vereinbarten Preis, auch wenn die Leistungen nicht vollständig erbracht worden sind.

12.4. ELS kann den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit frist- und entschädigungslos auflösen.

13. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen des Vertrags

13.1. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien sind gegenseitig schriftlich zu vereinbaren.

13.2. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so bleiben die anderen Bestimmungen der AGB unberührt. Die Bestimmung ist durch eine neue, rechtlich korrekte und dem Grundgedanken entsprechende Regelung zu ersetzen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter vollständigem Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

14.2. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus dem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der ELS-Elektronik GmbH zuständig.